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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmerin die Gästeführerin Frau Christine Lehner zu verstehen. 

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1. Leistungsbeschreibung und Ausführung der Leistung

Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung ist in der dazugehörigen Tourenbeschreibung enthalten. Die Auftragnehmerin behält Änderungen aufgrund besonderer Gegebenheiten bei der jeweiligen Tour vor.

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2. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

a) Der Auftraggeber erkennt diese AGBs mit der Auftragserteilung an. 

b) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der AGBs der Auftragnehmerin. Entgegenstehende oder von den AGBs der Gästeführerin abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie hätte vorher ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Annahme von Buchungen sowie Zahlungen durch die Auftragnehmerin bedeutet kein Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.

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3. Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung

a) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

b) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

c) Für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Erstellen und Zusenden der Auftragsbestätigung erfolgen, können eventuelle Zusatzkosten zu dem vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt werden. Die Auftragnehmerin wird eventuelle Zusatzkosten in schriftlicher Form dem Auftraggeber mitteilen, die dieser wiederum ebenfalls in schriftlicher Form zu bestätigen hat.

d) Die Auftragnehmerin behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung des Leistungsumfangs zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.

e) Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen der Auftragnehmerin beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen usw. zu berücksichtigen.

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4. Besonderheiten bei Busrundfahrten

a) Bei Stadtrundfahrten, bei denen die Gruppe mit dem eigenen bzw. selbstorganisierten Reisebus anreist, ist vom Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage für die Gästeführerin vorhanden sind. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist die Gästeführerin berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine oder nur eingeschränkte Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.

b) München ist seit dem 01.10.2008 Umweltzone im Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Zur Einfahrt benötigen Sie eine Umweltplakette. Informationen erhalten Sie bei den Zulassungsstellen, beim TÜV oder unter www.umweltplakette.de

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5. Gruppengröße

Die maximale Gruppengröße für all meine Führungen beträgt 10 Personen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Die Gruppengröße bei den "Sonderführungen" richtet sich nach den Vorgaben der maximalen Besucherzahlen der jeweiligen Manufaktur.

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6. Honorar 

a) Das Gästeführer-Honorar für meine Stadtführungen entnehmen Sie bitte meiner Website:
www.munichbychristine.com. Die Preise können nach Aufwand, Größe der Gruppe, Dauer der Führung o.ä. variieren. In der Regel gilt jedoch bei einer Führung von bis zu zwei Stunden bei maximal 10 Personen der jeweilige Basispreis. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl wird ein Aufpreis von 10 Euro pro zusätzlichem Gast berechnet.

b) Wünscht der Auftraggeber abweichend vom regulären Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung eine gesonderte Abholung oder eine Beendigung an einem Ort außerhalb des Stadtzentrums, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

c) In den Preisen ist keine Umsatzsteuer enthalten, da die Auftragnehmerin Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UstG ist.

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7. Zahlung

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber unmittelbar nach der erfolgten Leistung eine Rechnung in elektronischer Form. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung zu erfolgen, in vollem Umfang und in der vereinbarten Währung. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Absprache in Ausnahmefällen möglich.

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8. Eintrittsgelder 

Anfallende Eintrittsentgelte, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem Führungshonorar selbst zu tragen, so weit im bestätigten Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die entsprechenden Beträge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der eintrittspflichtigen Objekte an der dortigen Kasse gezahlt.

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9. Wartezeiten durch die Auftragnehmerin

a) Verspätungen sind der Auftragnehmerin umgehend an die Mobilfunknummer, die der Auftraggeber bei Auftragsbestätigung erhalten hat, mitzuteilen.

b) Die Auftragnehmerin wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei einer Verspätung ab 30 Minuten und länger kann die Auftragnehmerin von dem Auftrag zurücktreten, da eine Führung in der verbliebenen Zeit nicht mehr möglich ist. Der Honoraranspruch der Auftragnehmerin besteht in diesem Fall ungemindert fort.

c) Bei einer Verspätung des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. 

d) Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmerin vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro 30 Minuten zusätzlich 50 Euro als Honorar berechnet.

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10. Rücktritt durch die Auftragnehmerin

a) Sofern aufgrund zwingender Gründe (z.B. im Fall einer Erkrankung der Auftragnehmerin, private bzw. familiäre unvorhergesehene Notfälle etc.) nicht stattfinden kann bzw. ein anderer Gästeführer als Ersatz die vereinbarte Führung zu vereinbarten Konditionen durchführen müsste, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Auf dessen in §309 Nr. 10 Buchstabe b BGB genannten Rechte wird verwiesen.
b) Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann die Auftragnehmerin von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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11. Rücktritt durch den Auftraggeber

a) Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:

Stornierung bis zu 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenlos
Stornierung zwischen 14 Tagen und 5 Tagen vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
Stornierung von weniger als 5 Tagen vor Leistungsbeginn: 100% des vereinbarten Honorars 

Die Auftragnehmerin behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

b) Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
c) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig.

d) Grundsätzlich finden die Führungen bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.

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12. Urheberrecht der Auftragnehmerin

Bild und Tonaufnahmen der Auftragnehmerin sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich von der Auftragnehmerin genehmigt wurde. 

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13. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.

b) Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Sehbehinderungen o.ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens der Auftragnehmerin keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. 

c) Eventuell mögliche Beanstandungen sind unverzüglich der Auftragnehmerin anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung. 

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14. Haftung

a) Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder seiner Vertretung oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Die Gästeführerin ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschaden-versicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.  

c) Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

d) Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Führungen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.

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15. Hygienekonzept

Das Hygienekonzept basiert auf Grundlage der jeweils aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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16. Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen AGBs bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

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18. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

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